Der Stadt Sport Verband ist mehr als ein Verzeichnis. Er berät seine Mitgliedsvereine, vermittelt Fördermittel, koordiniert Hallenzeiten und vertritt die Interessen des Sports gegenüber Stadt und Kreis.
Hier finden Vereinsverantwortliche die Angebote des Verbands gebündelt.
Voraussetzungen, Ablauf und die drei Arten der Mitgliedschaft — geregelt in den §§ 6 bis 9 der Satzung.
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Bis zum 31. März melden die Vereine ihre Mitgliederzahl des Vorjahres. Davon hängt ihr Stimmrecht ab.
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Der Verband berät seine Mitgliedsvereine, vertritt sie nach außen und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung.
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Wie Vereine Zeiten in den städtischen Anlagen bekommen und an wen sie sich wenden.
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Aus-, Fort- und Weiterbildung gehören zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Verbands.
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Ehrenvorsitz und Ehrenmitgliedschaft — und wie Vereine jemanden vorschlagen.
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