Der Stadtsportverband ist der Zusammenschluss der Sportvereine im Stadtgebiet Bad Laasphe. Wer dazugehören möchte, findet hier die Voraussetzungen und den Weg.
Drei Arten der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied sind die Sportvereine, die die Voraussetzungen unten erfüllen.
Außerordentliches Mitglied können Vereine und Organisationen werden, die keine Fachsportart vertreten, deren Tätigkeit aber weitgehend im sportlichen Bereich liegt und die gemeinnützig sind.
Ehrenmitglied wird, wer sich um den Sport besonders verdient gemacht hat. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands; auch die Vereine haben ein Vorschlagsrecht. Mehr dazu unter Ehrungen.
Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft
Ein Verein muss vier Bedingungen erfüllen:
- Gemeinnützigkeit wegen der Förderung des Sports im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zugehörigkeit zu einer Mitgliedsorganisation des Landessportbunds NRW, zu einer Dachorganisation wie dem Kreissportbund oder zu einem Fachverband der jeweiligen Sportart.
- Eine Vereinskennziffer, zugeordnet durch den Landessportbund NRW, eine Dachorganisation oder einen Fachverband.
- Der Sitz des Vereins liegt im Stadtgebiet Bad Laasphe.
So läuft die Aufnahme
Ein schriftlicher Aufnahmeantrag geht an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einfachen Beschluss; mit der Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Verein erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
Lehnt der Vorstand einen Antrag ab, kann der Verein die nächste Mitgliederversammlung entscheiden lassen.
Was die Mitgliedschaft mit sich bringt
Mit dem Beginn der Mitgliedschaft erkennt der Verein die Satzung und die Ordnungen des Verbands an.
Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Grundstimme, dazu je angefangene 100 Mitglieder eine weitere Stimme. Damit die Stimmen richtig zugeteilt werden können, melden die Vereine jährlich ihre Mitgliederzahl — siehe Mitgliederzahl melden.
Beiträge, Umlagen und besondere Gebühren kann die Mitgliederversammlung beschließen. Darüber hinaus kann jeder Verein dem Verband eine freiwillige Zuwendung zukommen lassen; über deren Verwendung entscheidet der Vorstand.
Austritt
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.