Frist: 31. März
Die Vereine sind nach § 15 Absatz 11 der Satzung verpflichtet, dem Vorstand des Stadtsportverbands bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres die Mitgliederzahl des vorangegangenen Jahres zu melden — spätestens jedoch bis zur Jahreshauptversammlung.
Warum das wichtig ist
Von der Mitgliederzahl hängt das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ab. Jedes Mitglied hat eine Grundstimme; je angefangene 100 Mitglieder kommt eine weitere Stimme hinzu. Wer nicht meldet, verschenkt Stimmen.
Außerdem ist die Zahl die Grundlage dafür, dass der Verband gegenüber Stadt und Kreis belegen kann, wie viele Menschen in Bad Laasphe im Verein Sport treiben.
Wo die Zahl sonst noch erscheint
Auf dieser Website steht die Mitgliederzahl im Eintrag jedes Vereins unter „Auf einen Blick“. Vereine mit eigenem Zugang können sie dort selbst pflegen: im Backend unter Mitgliedsvereine → Stammdaten → Mitglieder. Die Angabe wird gerundet dargestellt.
Wer keinen Zugang hat, meldet die Zahl formlos an die Geschäftsstelle — siehe Kontakt.