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Satzung des Stadtsportverbands Bad Laasphe e. V. (PDF)
Fassung vom 20. August 2026.
Was darin steht
Die Satzung regelt Name, Sitz und Zweck des Verbands, die Mitgliedschaft der Vereine, die Organe und ihre Zuständigkeiten sowie die Wirtschaftsführung.
Grundlagen — § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr · § 2 Grundsätze der Tätigkeit · § 3 Zweck · § 4 Kernthemen · § 5 Rechtsgrundlagen
Mitgliedschaft — § 6 Arten der Mitgliedschaft · § 7 Vereine als ordentliche Mitglieder · § 8 Außerordentliche Mitglieder · § 9 Erwerb der Mitgliedschaft · § 10 Ehrenvorsitz und Ehrenmitglieder · § 11 Beendigung · § 12 Ausschluss · § 13 Freiwilliger Beitrag
Organe — § 14 Organe · § 15 Ordentliche Mitgliederversammlung · § 16 Zuständigkeit · § 17 Außerordentliche Mitgliederversammlung · § 18 Vorstand · § 19 Geschäftsführender Vorstand · § 20 Aufgaben · § 21 Ausschüsse
Wirtschaft und Verfahren — § 22 Wirtschaftsführung · § 23 Revision und Kassenprüfung · § 24 Abstimmungen und Wahlen
Wie sie geändert wird
Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Ordnungen und Nebenabreden beschließt der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit; sie dürfen der Satzung nicht widersprechen und sind nicht Bestandteil der Satzung.
Die Satzung entspricht dem Grundgedanken der Satzung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.