Ein Auftrag aus der Satzung
Nach § 3 der Satzung führt der Stadtsportverband Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Gesundheitsförderung, der Prävention und der Rehabilitation durch. Als Kernthema nennt § 4 ausdrücklich Bildung, Erziehung, Mitarbeiterentwicklung und Mitarbeiterqualifizierung.
Wer im Verein Verantwortung übernimmt — als Übungsleiterin, als Trainer, im Vorstand oder in der Jugendarbeit — soll dafür ausgebildet werden und in Übung bleiben.
Lizenzen und Lehrgänge
Der Verband ist Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Über den Landessportbund und den Kreissportbund Siegen-Wittgenstein laufen die Ausbildungen und Verlängerungen der Übungsleiterlizenzen.
Welche Lehrgänge der Verband selbst anbietet oder vermittelt, welche Zuschüsse es gibt und an wen sich Interessierte wenden, wird hier noch ergänzt.