Der Vorstand leitet den Stadtsportverband und führt seine Geschäfte. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt; die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig.
Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand nach § 26 BGB besteht aus vier Ämtern:
- 1. Vorsitzende oder 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzende oder 2. Vorsitzender
- Kassenwartin oder Kassenwart
- Schriftwartin oder Schriftwart
Er setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um, leitet den Verband und bereitet die Jahreshauptversammlung vor. Vertreten wird der Verband gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, darunter die oder der 1. oder 2. Vorsitzende.
Erweiterter Vorstand
Dazu kommen:
- Sportwartin oder Sportwart
- IT-Beauftragte oder IT-Beauftragter
- Jugendwartin oder Jugendwart
- Sportabzeichenwartin oder Sportabzeichenwart
- fünf Beisitzerinnen oder Beisitzer
Wann gewählt wird
Die Ämter werden versetzt besetzt, damit nie der gesamte Vorstand auf einmal wechselt:
In ungeraden Jahren: 1. Vorsitz, Schriftführung, stellvertretende Sportwartin oder stellvertretender Sportwart, Jugendwart, IT-Beauftragte sowie die Beisitzenden 1, 3 und 5.
In geraden Jahren: 2. Vorsitz, Kassenwart, Sportwart, Sportabzeichenwart sowie die Beisitzenden 2 und 4.
Wählbar ist jedes volljährige Mitglied eines ordentlichen Mitgliedsvereins. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand für die Restzeit eine Nachfolge bestimmen.